Arbeitsbewilligung
Möchtest du in der Schweiz arbeiten? Hast du einen N-, F- oder B-Ausweis? Mit F- oder B-Ausweis genügt ab 1.1.2019 das Meldeformular zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Bei Asylsuchenden mit Ausweis N gilt weiterhin der Inländervorrang und es muss vor Stellenantritt eine Arbeitsbewilligung beantragt werden. Weitere Informationen: