Möchtest du in der Schweiz arbeiten? Hast du einen N-, F-, S- oder B-Ausweis?
Mit F- oder B-Ausweis genügt das Meldeformular zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Personen mit Schutzstatus S müssen für die Erwerbstätigkeit eine Bewilligung einholen.
Auch Asylsuchende mit Ausweis N müssen vor Stellenantritt eine Arbeitsbewilligung beantragen und es gilt der Inländervorrang.
Weitere Informationen:
